Erstmalig 1964 wurde ein Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Bereits vorab hatten sich konfessionelle und nicht konfessionelle Träger zur Durchführung eines solchen Jahres entschieden.
2008 wurde das Gesetz
überarbeitet und zum Gesetz für Jugendfreiwilligendienste umgestaltet. Es beinhaltet in der jetzigen Form folgende
Rahmenbedingungen:
Im Regelfall 12 Monate (mindestens aber 6,
höchstens 18) wird ganztägig eine überwiegend
praktische Tätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen
(etwa Wohlfahrtsverbänden, kulturellen Einrichtungen..)
geleistet. Die Tätigkeit wird begleitet durch ein umfassendes
Betreuungs- und Bildungskonzept (mindestens 25 Seminartage). Während
des FSJ sind die Freiwilligen beitragsfrei (die Beiträge zahlt
der FSJ-Träger) sozialversichert, sie erhalten ein Taschengeld,
sowie Unterkunft und Verpflegung.
Das FSJ soll:
Neben der FSJlerin gibt es im Regelfall zwei weitere Beteiligte, den Träger (dieser ist faktisch der Anstellungsträger und für die Seminararbeit, sowie eine pädagogische Betreuung zuständig) und die Einsatzstelle (diese stellt den praktischen Einsatz sicher und leitet an). In Einzelfällen können die Rechtspersonen Träger und Einsatzstelle auch identisch sein. Der ASB-Ruhr ist Einsatzstelle, der Träger ist der ASB-NRW.
Und wenn Sie es noch genauer wissen möchten, finden Sie ganz umfassende Informationen in der Broschüre des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Alle jungen Männer und Frauen zwischen 16 und 27 Jahren, dabei muss die Schulpflicht absolviert sein. Für Minderjährige gilt die Teilnahme an den Seminaren als Ersatz für die Berufsschule.
Es werden Geld- und/oder Sachbezüge geleistet, ferner übernimmt der Träger die volle Sozialversicherung. Als ausgezahlten Geldbetrag gibt es immer ein Taschengeld, das in der Höhe zwischen den Einsatzstellen variieren kann, beim ASB-Ruhr immer mindestens 170,- €. Hinzu kommen sogenannte Sachbezüge, Verpflegung und Unterkunft. Beim ASB-Ruhr wird anstelle der Verpflegung das Verpflegungsgeld ausgezahlt. Es beträgt monatlich (ab FSJ-Jahr 2011) 217,- € (Bei den Seminaren erfolgt Vollverpflegung, daher wird dieser Betrag – 15,07 - abgezogen). Unterkunft wird, soweit erforderlich, gestellt. (Einzelzimmer in einer WG)
Derzeit zahlt der ASB-Ruhr also mindestens 370 € aus!
Hinzu kommen natürlich noch Fahrkostenerstattungen für dienstliche Fahrten in den Einsatzstellen und für Fahrten zu den Seminaren. Sowie, falls Bedarf besteht, spezielle Ausstattungen in den Einsatzstellen. (Dienstkleidung im Rettungsdienst etwa)
Kindergeld wird im Regelfall weiter gewährt (Achtung, Freigrenzen beachten, unbedingt Kontakt mit der Kindergeldstelle aufnehmen), ebenso etwaige Waisenrenten.
Neben dem Geld ist aber sicherlich eine ganz wichtige Leistung, die Anrechnung des FSJ als Vorpraktikum oder Wartezeit auf viele Studiengänge, die Ausstellung einer Bescheinigung und eines Zeugnisses durch den ASB.
Und natürlich, es gibt auch 26 Tage Urlaub im Jahr.
Engagierte Mitarbeit in den einzelnen Einsatzstellen, im Rahmen zumindest der üblichen 40 Wochenstunden. Dazu gute Teamfähigkeit (oder den Wunsch diese zu erlangen), Aufgeschlossenheit für die Besonderheiten der sozialen Arbeit, Bereitschaft zur Weiterbildung und ganz viel eigene Ideen und Kreativität!