2011 wurde ein Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst verabschiedet. Es sorgt für eine freiwillige Nachfolge des bisherigen Zivildienstes.
Der BFD beinhaltet folgende
Rahmenbedingungen:
Im Regelfall 12 Monate (mindestens aber 6,
höchstens 24) wird ganztägig eine überwiegend
praktische Tätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen
(etwa Wohlfahrtsverbänden, kulturellen Einrichtungen..)
geleistet. Die Tätigkeit wird begleitet durch ein umfassendes
Betreuungs- und Bildungskonzept (mindestens 25 Seminartage). Während
des BFD sind die Freiwilligen beitragsfrei (die Beiträge zahlt
der BFD-Träger) sozialversichert, sie erhalten ein Taschengeld,
sowie Unterkunft und Verpflegung.
Der BFD soll:
Neben der BFDlerin gibt es im Regelfall zwei weitere Beteiligte, den Träger (dieser ist faktisch der Anstellungsträger und für die Seminararbeit, sowie eine pädagogische Betreuung zuständig) und die Einsatzstelle (diese stellt den praktischen Einsatz sicher und leitet an). In Einzelfällen können die Rechtspersonen Träger und Einsatzstelle auch identisch sein. Der ASB-Ruhr ist Einsatzstelle, der Träger ist der ASB-Deutschland.
Alle Männer und Frauen die die Schulpflicht absolviert haben. Wer das 27. Lebensjahr vollendet hat kann den Dienst auch als Teilzeit (mindestens 20 WStd.) leisten.
Es werden Geld- und/oder Sachbezüge geleistet, ferner übernimmt der Träger die volle Sozialversicherung. Als ausgezahlten Geldbetrag gibt es immer ein Taschengeld, das in der Höhe zwischen den Einsatzstellen variieren kann, beim ASB-Ruhr immer mindestens 170,- €. Hinzu kommen sogenannte Sachbezüge, Verpflegung und Unterkunft. Beim ASB-Ruhr wird anstelle der Verpflegung das Verpflegungsgeld ausgezahlt. Es beträgt monatlich 217,- € (Bei den Seminaren erfolgt Vollverpflegung, daher wird dieser Betrag – 15,07 - abgezogen). Unterkunft wird, soweit erforderlich, gestellt. (Einzelzimmer in einer WG)
Derzeit zahlt der ASB-Ruhr also mindestens 370 € aus!
Hinzu kommen natürlich noch Fahrkostenerstattungen für dienstliche Fahrten in den Einsatzstellen und für Fahrten zu den Seminaren. Sowie, falls Bedarf besteht, spezielle Ausstattungen in den Einsatzstellen. (Dienstkleidung im Rettungsdienst etwa)
Kindergeld wird im Regelfall nicht weiter gewährt (Achtung, Ausnahmen beachten, unbedingt Kontakt mit der Kindergeldstelle aufnehmen). Bei der Berechnung des Taschengeldes kann das berücksichtigt werden.
Neben dem Geld ist aber sicherlich eine ganz wichtige Leistung, die Anrechnung des BFD als Vorpraktikum oder Wartezeit auf viele Studiengänge, die Ausstellung einer Bescheinigung und eines Zeugnisses durch den ASB.
Und natürlich, es gibt auch 26 Tage Urlaub im Jahr.
Engagierte Mitarbeit in den einzelnen Einsatzstellen, im Rahmen zumindest der üblichen 40 Wochenstunden (eventuell Teilzeit - ab 27). Dazu gute Teamfähigkeit (oder den Wunsch diese zu erlangen), Aufgeschlossenheit für die Besonderheiten der sozialen Arbeit, Bereitschaft zur Weiterbildung und ganz viel eigene Ideen und Kreativität!
Weitergehende Informationen finden sich auf den Seiten des Ministeriums!